Nach dem Patientenrechtegesetz sind Physiotherapeuten ebenso wie Ärzte zur Aufklärung der Patienten verpflichtet. Dieser Pflicht kommen wir mit unserem Anmeldebogen nach.
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Nach dem Patientenrechtegesetz sind Physiotherapeuten ebenso wie Ärzte zur Aufklärung der Patienten verpflichtet. Dieser Pflicht kommen wir mit unserem Anmeldebogen nach.
Liebe Patientin, lieber Patient,
nach dem Patientenrechtegesetz sind Physiotherapeuten ebenso wie Ärzte zur Aufklärung verpflichtet. Dieser Pflicht kommen wir mit unserem Anmeldebogen nach: